Kehrwoche, Flurwoche, Hausdienst: In Ihrem Vertrag steht eines davon. Was heißt es?

In dem Vertrag von 1998 steht „Kehrwoche“. In dem von 2014 steht „Hausdienst“. Im dritten steht „Der Mieter beteiligt sich an der Reinigung der Gemeinschaftsflächen“.

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Drei Parteien, drei Wörter, und wenn Sie ehrlich sind, wissen Sie bei keinem genau, was es umfasst.

Die Antwort gleich vorweg.

Keines dieser Wörter hat eine gesetzliche Bedeutung. Es gibt keine Norm, in der steht, was eine Kehrwoche ist. Was gilt, ergibt sich aus dem Vertrag selbst, aus der beigefügten Hausordnung und im Zweifel aus dem, was am Ort üblich ist.

Und unklare Klauseln gehen zu Lasten dessen, der sie gestellt hat. Das sind in aller Regel Sie. Diese Unklarheitenregel steht im Gesetz (§ 305c Abs. 2 BGB): Wo etwas mehrdeutig ist, gilt die Auslegung, die für Ihren Mieter günstiger ist.

Das heißt praktisch: Je unbestimmter das Wort, desto weniger können Sie verlangen.

Was die Wörter üblicherweise meinen.

Kehrwoche ist süddeutsch, vor allem schwäbisch, und meint traditionell mehr als das Treppenhaus: oft auch den Gehweg vor dem Haus und den Hof. In einem Vertrag in Herne oder Hamburg ist das Wort schlicht fremd, und ein Mieter, der es dort liest, kann kaum wissen, was mitgemeint sein soll.

Flurwoche ist enger und nennt die Fläche im Wort: den Flur, also Treppenhaus und Hausgang. Keller, Hof und Gehweg sind damit nicht selbstverständlich gemeint.

Hausdienst ist der weiteste Begriff. Er kann Reinigung, Winterdienst, Mülltonnen und Gartenarbeit umfassen, muss aber nicht. Genau das ist sein Problem: Er klingt umfassend und ist unbestimmt.

„Beteiligt sich an der Reinigung“ regelt gar nichts. Es sagt nicht, welche Fläche, nicht wie oft, nicht in welcher Reihenfolge. Wer sich später darauf berufen möchte, steht schlecht da.

Der Fehler, der daraus entsteht.

Er ist immer derselbe: Sie meinen mit dem Wort mehr, als Ihr Mieter darin liest.

Sie schreiben „Hausdienst“ und denken an Treppenhaus, Müll und Schnee. Ihr Mieter liest „Hausdienst“ und denkt an das Treppenhaus. Im Januar räumt er nicht, und beide sind überzeugt, im Recht zu sein.

Und es bleibt nicht zwischen Ihnen beiden. Es wirkt auch zwischen Ihren Mietern. Wenn im Vertrag von 1998 mehr steht als in dem von 2014, machen zwei Parteien in Ihrem Haus verschiedene Dinge für dieselbe Miete.

Das merkt irgendwann jemand. Und dann geht es nicht mehr um den Flur.

Drei Dinge, die Sie an Ihren Verträgen prüfen.

Legen Sie alle nebeneinander. Bei sechs Parteien dauert es eine Viertelstunde.

Erstens: Welches Wort steht in welchem Vertrag? Schreiben Sie es heraus. Wenn drei verschiedene Wörter herauskommen, haben Sie drei verschiedene Pflichten in einem Haus, ob Sie das wollten oder nicht.

Zweitens: Steht irgendwo, was das Wort umfasst? In der Hausordnung, in einer Anlage, in einem Zusatz. Wenn ja, gilt das. Wenn nein, gilt das Engste, was das Wort hergibt.

Drittens: Kommt der Winterdienst darin vor oder daneben? Das ist der teuerste Punkt, denn hier hängt eine Haftung dran. Steht er nur unter „Hausdienst“ und sonst nirgends, sollten Sie davon ausgehen, dass er nicht wirksam übertragen ist. Warum das mehr kostet als eine schmutzige Treppe, steht im Text über den Winterdienst.

Beim Nebeneinanderlegen stellen die meisten fest, dass sie seit Jahren von allen dasselbe verlangen, obwohl in den Verträgen Verschiedenes steht.

Wie man es richtig schreibt.

Nicht mit einem besseren Wort, sondern mit gar keinem. Ein Begriff, den man erklären muss, ist der falsche.

Schreiben Sie stattdessen hin, was gemeint ist: welche Fläche, wie oft, in welcher Reihenfolge, und was gilt, wenn jemand nicht kann. Das sind vier Angaben, sie passen in drei Zeilen, und danach gibt es nichts mehr auszulegen.

Und ändern lässt sich das nur beim nächsten Vertragsschluss. Nachträglich müsste Ihr Mieter zustimmen, und dafür hat er keinen Grund.

Auch ein sauber formulierter Vertrag fegt nicht.

Selbst wenn in allen sechs Verträgen dasselbe stünde, sauber und eindeutig, hinge die Sache am Donnerstagabend an einem einzigen Menschen, der gerade an etwas anderes denkt.

Ein präziser Vertrag entscheidet, wer recht hat. Ein sichtbarer Plan entscheidet, ob jemand putzt.

Ein Plan nennt Namen, keine Begriffe.

Ein Plan im Flur benutzt keine Begriffe, sondern Namen, Wochen und Aufgaben. Er sagt nicht „Hausdienst“, er sagt „Woche 34, Familie Ionescu, Treppenhaus“. Damit erübrigt sich die Auslegungsfrage im Alltag, auch wenn sie im Vertrag noch steht.

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Dieser Text erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Was ein Begriff in Ihrem Vertrag umfasst, entscheidet sich am Wortlaut, an der beigefügten Hausordnung und an der örtlichen Übung. Bevor Sie eine Pflicht auf einen unbestimmten Begriff stützen, lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt oder Ihrem Eigentümerverband ansehen.