Die Antwort gleich vorweg.
Sie hat zwei Hälften. Erstens: Sie haben recht. Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg. Es muss frei bleiben, das regeln die Landesbauordnungen, und die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen als Vermieter. Sie dürfen nicht nur einschreiten, Sie müssen sogar.
Zweitens, und das übersehen die meisten: Sie dürfen trotzdem nicht selbst räumen. Das Fahrrad gehört Ihrem Mieter. Ein allgemeines Selbsthilferecht haben Sie nicht. Wer die Sachen anderer Leute wegträgt, wegschließt oder gar entsorgt, haftet für den Schaden, und zwar unabhängig davon, ob er im Übrigen im Recht war.
Sie sind also in der unbequemsten aller Lagen: zuständig, aber nicht befugt.