Die Antwort gleich vorweg.
In den meisten Städten und Gemeinden ist Streusalz auf privaten Gehwegen verboten. Eine bundesweite Regel gibt es nicht, jede Kommune entscheidet das in ihrer Satzung selbst. Wo das Verbot gilt, ist der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit, und der Bußgeldrahmen reicht je nach Gemeinde bis in fünfstellige Höhe.
Erlaubt sind fast überall abstumpfende Mittel: Splitt, Sand, Granulat, in manchen Satzungen auch Sägespäne. Salz dagegen nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen auf einer Treppe, an der man sonst nicht sicher steht.
Der Grund ist nicht Schikane. Salz löst sich und läuft in den Boden. Es schädigt Straßenbäume, greift Betonstufen und Metallgeländer an, und es verätzt Hundepfoten.
Und was hat das mit Ihnen zu tun? Das Streugut ist Ihre Sache.
Wer den Winterdienst auf seine Mieter überträgt, muss das Material und das Werkzeug stellen. Schaufel, Besen und Streugut kommen von Ihnen, nicht vom Mieter. Das ist keine Nettigkeit, das gehört zur Übertragung dazu.
Und damit stellen Sie nicht irgendetwas hin, sondern das, was Ihr Mieter benutzen wird. Steht dort ein Sack Salz, streut er Salz. Er wird nicht die Satzung Ihrer Stadt lesen, bevor er um halb sieben in Hausschuhen vor die Tür geht. Er benutzt, was da ist.
Kommt es zur Anzeige, hat Ihr Mieter gestreut. Aber Sie haben das Salz gekauft, hingestellt und ihm gesagt, er solle es benutzen. Das ist keine gute Ausgangslage für die Frage, wer hier eigentlich fahrlässig gehandelt hat.
Drei Dinge, die Sie in zehn Minuten klären.
Sie brauchen nur ein Telefon oder die Website Ihrer Stadt und einen Blick in den Keller.
Erstens: Was sagt die Satzung Ihrer Stadt? Suchen Sie nach dem Namen Ihrer Gemeinde und den Wörtern Straßenreinigungssatzung oder Winterdienstsatzung. Dort steht, ob Salz verboten ist, was stattdessen erlaubt ist, und in welchen Zeiten geräumt sein muss. Verlassen Sie sich nicht darauf, was in der Nachbarstadt gilt. Diese Regeln enden an der Stadtgrenze.
Zweitens: Was steht tatsächlich in Ihrem Keller? Gehen Sie hin und sehen Sie nach. Sehr oft findet sich ein angebrochener Sack aus einem Jahr, in dem noch niemand nach der Satzung gefragt hat. Wenn dort Salz steht, steht es nicht nur da, es wird auch benutzt.
Drittens: Ist überhaupt etwas da, und kommt jemand ran? Ein leerer Behälter im Februar ist kein Versäumnis Ihres Mieters, sondern Ihres. Prüfen Sie auch, ob der Zugang funktioniert. Ein Streugutkasten hinter einer Kellertür, zu der die Hälfte des Hauses keinen Schlüssel hat, ist keiner.
Bei diesem Rundgang finden die meisten Vermieter mindestens eine der drei Sachen nicht so vor, wie sie dachten.
Und die Haftung bleibt bei Ihnen, auch wenn Sie alles richtig gemacht haben.
Das ist der Punkt, den viele erst nach dem ersten Sturz erfahren. Wer den Winterdienst abgibt, gibt die Verantwortung nicht mit ab.
Der Bundesgerichtshof hat im August 2025 entschieden, dass ein Vermieter seinem Mieter gegenüber aus dem Mietvertrag verpflichtet bleibt, auch wenn eine professionelle Firma beauftragt war. Er haftet für deren Verschulden wie für eigenes, weil sie als Erfüllungsgehilfin für ihn tätig wird (§ 278 BGB). Schlagen Sie es nach, wenn Sie mögen: BGH, Urteil vom 6. August 2025, VIII ZR 250/23. Ausführlich steht das im Text über die Übertragung des Winterdienstes.
Für Sie heißt das zweierlei. Das falsche Streugut ist Ihr Problem, weil Sie es gestellt haben. Und das nicht gestreute Streugut ist auch Ihr Problem, weil Sie kontrollieren müssen.
Der Splitt steht im Keller. Um halb sieben weiß das niemand.
Sie können die richtige Satzung kennen, den richtigen Splitt im Keller haben und die Übertragung sauber im Mietvertrag stehen haben. Und am ersten Frostmorgen liegt trotzdem Eis auf den Stufen, weil der Mieter aus dem Erdgeschoss nicht wusste, dass es in der Nacht gefroren hat.
Zwischen einer Regel und einer Regelung, die funktioniert, liegt genau eine Frage: Weiß derjenige, der dran ist, dass er dran ist?
Ein Winterplan, der Ihnen die Anrufe abnimmt.
Ein Plan für die Wintersaison, der im Flur hängt und für jede Woche sagt, wer räumt. Er nimmt Ihnen die Anrufe ab, und er zeigt im Ernstfall, wie der Dienst organisiert war.
Sie tragen Etagen, Parteien und Aufgaben ein, Winterdienst, Treppenhaus, Müll, und bekommen einen fertigen Plan als PDF zum Ausdrucken. Das kostet nichts, dauerhaft nicht, und Sie brauchen weder Bankdaten noch einen Vertrag.
Machen Sie ihn jetzt, dann hängt er, bevor der erste Frost kommt. Und stellen Sie beim nächsten Kellergang den richtigen Sack daneben.