Der Schornsteinfeger kam nicht rein: Warum das Bußgeld bei Ihnen landet.

Beim ersten Termin war niemand da. Beim zweiten auch nicht. Beim dritten Mal kommt kein Schornsteinfeger mehr, sondern ein Brief von der Behörde, und der ist an Sie adressiert.

Kostenlos, ohne Konto, in etwa 10 Minuten fertig zum Aushängen.

Nicht an Ihren Mieter. An Sie.

Die Antwort gleich vorweg.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf in Ihr Haus und in die Wohnungen. Das ist keine Vereinbarung, sondern Gesetz: Eigentümer und Bewohner müssen ihm Zutritt gewähren (§ 1 Abs. 3 SchfHwG). Es geht um Betriebs- und Brandsicherheit, und deshalb ist es keine Frage der Bequemlichkeit.

Wird der Zutritt nicht ermöglicht, wendet sich die Ordnungsbehörde an den Eigentümer. Sie kann die Duldung anordnen, die Maßnahme auf Ihre Kosten durchsetzen und ein Bußgeld verhängen. Der Rahmen reicht bis zu 5.000 Euro.

Ihr Mieter ist zur Duldung verpflichtet, aber die Behörde hält sich an Sie.

Ihr Mieter muss den Termin nicht einmal selbst machen.

Ihr Mieter muss den Termin nicht selbst organisieren.

Er muss den Schornsteinfeger hereinlassen, wenn dieser kommt. Er muss aber nicht von sich aus anrufen, keinen Termin vereinbaren und sich nicht darum kümmern, dass es passt. Eine aktive Mitwirkungspflicht besteht grundsätzlich nicht, es sei denn, im Mietvertrag steht ausdrücklich etwas anderes.

Das heißt im Klartext: Die Terminorganisation ist Ihre Aufgabe. Nicht weil es nett wäre, sondern weil sie sonst niemand hat. Und wenn sie niemand hat, kommt der Brief von der Behörde.

Vielen Vermietern ist das nie gesagt worden. Sie gehen davon aus, dass der Schornsteinfeger einen Zettel einwirft und der Mieter sich meldet. Das funktioniert oft, und wenn es einmal nicht funktioniert, war die Zuständigkeit die ganze Zeit über eine andere, als man dachte.

Drei Dinge, die Sie vor dem nächsten Termin klären.

Erstens: Wissen Sie überhaupt, wann er kommt? Der Bezirksschornsteinfeger kündigt sich an, aber oft beim Mieter und nicht bei Ihnen. Fragen Sie einmal nach, wie Sie künftig mitinformiert werden. Ein Anruf, der einmal im Jahr ein Bußgeld verhindert, ist gut investiert.

Zweitens: Steht in Ihrem Mietvertrag etwas zur Mitwirkung? Manche Verträge verpflichten den Mieter ausdrücklich, Termine wahrzunehmen oder einen Schlüssel zu hinterlegen. Wenn ja, ist Ihre Lage deutlich besser. Wenn nein, wissen Sie, dass Sie die Organisation selbst tragen.

Drittens: Haben Sie eine Rückfallebene? Ein Nachbar im Haus, der aufschließt, ein Zweitschlüssel bei Ihnen, eine Vollmacht. Wer nur einen einzigen Weg hat, hat keinen.

Beim Durchgehen merken die meisten, dass sie ihren eigenen Kehrtermin nicht kennen. Das ist der Punkt, an dem die Sache kippt, denn was man nicht kennt, kann man nicht ankündigen.

Der Termin steht. Ihr Mieter weiß nur nichts davon.

Ihr Mieter ist zur Duldung verpflichtet, die Rechtslage ist eindeutig, und trotzdem ist er am Donnerstag um zehn bei der Arbeit. Nicht aus Trotz. Weil der Zettel vor zwei Wochen im Kasten lag und dann unter der Werbung verschwunden ist.

Zwischen einer gesetzlichen Pflicht und einer geöffneten Tür liegt genau eine Frage: Weiß derjenige, der aufmachen soll, dass heute jemand kommt?

Eine Erinnerung, die mit Datum dasteht.

Hier fällt beides zusammen. Eine Erinnerung ein paar Tage vorher und noch einmal am Vortag. Das verhindert den zweiten Anlauf und damit den dritten.

Und es hat denselben zweiten Nutzen wie beim Handwerker: Eine Erinnerung, die von allein rausgeht, steht mit Datum da. Wenn die Behörde fragt, was Sie unternommen haben, ist das der Unterschied zwischen einer Erzählung und einem Nachweis. Warum das so wichtig ist, steht ausführlich im Text darüber, wer die Anfahrt zahlt, wenn niemand aufmacht.

Der Plan für Ihr Haus ist der Anfang: Sie tragen Etagen, Parteien und Aufgaben ein und bekommen einen fertigen Jahresplan als PDF zum Ausdrucken und Aufhängen. Kostenlos, dauerhaft, ohne Bankdaten und ohne Vertrag.

Tragen Sie den Kehrtermin gleich mit ein. Es ist der eine Termin im Jahr, bei dem das Vergessen richtig teuer wird.

Dieser Text erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Arbeiten in welchem Turnus anfallen, ergibt sich aus Ihrem Feuerstättenbescheid, und die Höhe eines Bußgeldes bestimmt die zuständige Behörde im Einzelfall; der genannte Rahmen ist ein Höchstbetrag. Ob und wie Sie die Kehrkosten umlegen dürfen, ist eine eigene Frage und hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Wenn ein Bescheid vorliegt, sprechen Sie mit einem Anwalt, bevor Sie antworten.